Kinderschutzausstellung “Echt Stark!”
Vom 27.06. bis zum 5.07.2022 konnten alle Schüler der Grundschule am Eichenwald eine Ausstellung zur Prävention von sexuellem Missbrauch besuchen. Es handelte sich um die interaktive Ausstellung “Echt Stark!” der Präventions- und Beratungsstelle Strohhalm e.V., die speziell auf die Altersstufe von Grundschulkindern ausgerichtet war. Die Kinder konnten sich an sechs Stationen mit folgenden Präventionsthemen auseinandersetzen: „Körper“, „Gefühle“, „Berührungen“, „Geheimnisse“, „Nein sagen“ und „Hilfe“. Die Themen waren spielerisch aufgebaut, um die Kinder direkt anzusprechen. Jedes 5. Mädchen und jeder 8.-10. Junge ist von sexuellem Missbrauch betroffen, wobei Kinder im Grundschulalter am meisten gefährdet sind. Die Teilnahme an Präventionsprogrammen kann das Risiko, Opfer von sexuellem Missbrauch zu werden, um die Hälfte mindern.
Zur Betreuung der Ausstellung nahmen vier Lehrerinnen der Eichenwaldgrundschule an einer Fortbildung teil und waren immer in der Ausstellung vor Ort, um die Klassen bei ihrem Besuch zu betreuen und anzuleiten. Im Nachgang bestand die Möglichkeit, das Thema mit Hilfe von weiterführendem Material im Klassenverband weiter zu vertiefen.
Am 4. Juli 2022 fand zudem ein Elternabend an der Eichenwaldgrundschule statt, um über sexualisierte Gewalt an Kindern, Täterstrategien und Präventionsmassnahmen sowie die Ausstellung “Echt Stark!” zu informieren.
Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler der Eichenwaldgrundschule alle drei Jahre ein solches Präventions- und Informationsangebot in der Schule bekommen. Die nächsten Termine sind 2025 und 2028.
Unser Verhaltenskodex
Gewaltfreies Aufwachsen ist wichtig für die gesunde Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler und die Grundlage für Lernerfolge. An unserer Schule wird deshalb jegliche Form der Gewalt geächtet. Um diesem Ziel näher zu kommen, haben alle PädagogInnen der Grundschule am Eichenwald beim Studientag am 31.05.23 den folgenden Verhaltenskodex entwickelt.
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Alle am Schulleben beteiligten Personen werden respektvoll und wertschätzend angesprochen und behandelt.
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Wir unterstützen einen positiven und sozialen Umgang in der Lerngruppe und stellen mit unserer Anleitung ein Vorbild für gewaltfreie Kommunikation dar.
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Das pädagogische Personal entwickelt mit dem Kind Lösungsstrategien, um die individuelle Entwicklung und Förderung zu unterstützen.
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Wenn Kinder unser pädagogisches Handeln nicht verstehen, erklären wir es ihnen. Wir respektieren die Gefühle der Kinder, auch wenn wir sie nicht nachvollziehen können.
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Wenn Kinder bei uns Trost suchen, versuchen wir, sie zu trösten. Wir gehen sensibel und respektvoll auch mit körperlicher Nähe um (auch bei Lob sowie Trost).
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Einzelgespräche werden unter transparenten Bedingungen geführt und können - in Absprache ggfs. mit geschlossener Tür stattfinden und es muss eine Information an Dritte geben.
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Das pädagogische Personal holt im Vorfeld einer Schulveranstaltung das schriftliche Einverständnis der Eltern und Kinder ein und darf nur dann Fotos mit dem privaten Gerät aufnehmen.
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Im Sportunterricht ziehen sich Erwachsene und Kinder getrennt voneinander um.
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Muss ein Kind aufgrund eines Unfalls ausgekleidet werden, sollte möglichst eine dritte Person anwesend sein. Im Regelfall ist für den Vorgang des Auskleidens das Kind vorher um Erlaubnis zu bitten. Nur eine lebensbedrohliche Situation lässt hier eine Ausnahme zu.
Jeder Fachkraft ist dieser Grundsatz unserer pädagogischen Tätigkeit/ sind unsere Leitlinien bekannt. Bei Neueinstellung wird dieser allen Kolleginnen und Kollegen vorgelegt und durch diese gegengezeichnet.
Prävention von sexualisierten Übergriffen im Sportunterricht
Verhaltensleitfaden
Der Verhaltensleitfaden dient sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Übergriffen als auch dem Schutz von LehrerInnen und BetreuerInnen vor einem falschen Verdacht. Er gilt sowohl für SportlehrerInnen, BetreuerInnen, Erziehungsberechtigte als auch für die SchülerInnen.
Die Regelungen zum Schutz der Privatsphäre und für ein respektvolles Miteinander:
- Betreten der Umkleideräume nicht ohne vorheriges Anklopfen, wenn kein akuter Handlungsbedarf (lautes Schreien, Hilferufe etc.) vorliegt.
- Beim Schwimmunterricht betreten nur männliche/weibliche Lehrkräfte die Umkleidekabinen und Duschen der Jungen/Mädchen.
- SchülerInnen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen, dürfen sich in Absprache mit der Klassengemeinschaft für eine Umkleidekabine ihrer Wahl entscheiden.
- Körperkontakte bei Erfolgen, zum Trösten oder um Mut zu machen müssen von den SchülerInnen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten
- Prinzip der offenen Tür wenn ein Gespräch unter 4 Augen stattfinden soll
- Zu außerschulischen Wettbewerben begleiten Betreuungspersonen beider Geschlechter die am Wettkampf teilnehmenden SchülerInnen.
- Sexualisierte verbale Gewalt – auch der SchülerInnen untereinander -wird nicht toleriert sondern geahndet und ggf. mit den SchülerInnen thematisiert.
- Transparenz im Handeln und Rücksprache im Team bei Unklarheiten
Sportliche Hilfestellungen - Berührungen
Grundsätzlich wird jede Berührung in der „Badehosen- oder Bikini-Zone“ vermieden, außer es ist zur Hilfestellung/Technikerklärung notwendig und sinnvoll. In jedem Fall ist den SchülerInnen die Art der Hilfestellung vor der Durchführung zu erläutern. Sollten sich die SchülerInnenmit der Art der Hilfestellung nicht wohl fühlen, haben sie das Recht, die Ausübung dieser speziellen Übung zu verweigern. Ggf. kann die Hilfestellung auch mit anderen SchülerInnen geübt werden, so dass sich die SchülerInnen gegenseitig Hilfestellung geben können. Dabei muss die Lehrkraft jedoch sicherstellen, dass die Hilfestellung durch SchülerInnen sicher ausgeführt wird.
Verfahrensablauf bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung
(Für größere Abbildung bitte anklicken.)
Abb.: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (2021). Handlungsleitfaden Kinderschutz.